Jährliche Prüfpflicht für Leitern und Tritte
(DGUV V3: Arbeitsmittel)
In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist festgelegt, dass eine regelmäßige Prüfung von Leitern, Tritten und fahrbare Rollgerüsten durchzuführen ist. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass eine von ihm beauftragte Person Leitern, Tritte und fahrbare Rollgerüste wiederkehrend auf deren ordnungsgemäßen Zustand prüft und das Ergebnis dokumentiert wird.
Einsatzhäufigkeit von Leitern, Tritten und fahrbaren Gerüsten
Die Zeitabstände für die Prüfung richten sich nach dem Einsatz der Leitern, Tritte und fahrbaren Rollgerüsten. Bei einer hohen Beanspruchung kann das eine täglich durchzuführende Prüfung der Betriebsmittel bedeuten. Die Prüfintervalle durch eine beauftragte Person werden auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung gemäß Betriebssicherheitsverordnung ermittelt.
Prüfung durch befähigte Person
Unabhängig von den Prüfungen durch eine beauftragte Person, müssen Leitern, Tritte und fahrbare Rollgerüste mindestens alle 12 Monate von einer sachkundigen Person auf der Grundlage der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Information 208-016 geprüft werden. Die Prüfergebnisse sind zu dokumentieren und die Leitern, Tritte und fahrbaren Rollgerüste sind mit einem Prüfsiegel zu versehen.
Informationsmittel Betriebsanweisung
Betriebsanweisungen vermitteln den Beschäftigten schriftlich das Wissen, wie sie sich im Betrieb zu verhalten haben. Sie sind eine wichtige Grundlage der Unterweisung.
Unsere Leistungen
- Rechtssichere Prüfung der Leitern und Tritte
- Erstellung der notwendigen Gefährdungsbeurteilungen nach der BetrSichV
- Festlegung der Prüfintervalle für Leitern und Tritte
- Erstellung von Prüfdokumenten für die beauftragte Person
- Erstellung eines Prüfberichtes mit einer Mängeldokumentation
- Anbringung des Prüfsiegels