Der Unternehmer hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen.
Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z.B. bei erhöhter Brandgefährdung, der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität, sowie großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein.
Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z.B. Fortbildung, Ferien, Krankheit und Personalwechsel zu berücksichtigen.
Die Brandschutzhelfer sind im Hinblick auf ihre Aufgaben fachkundig zu unterweisen. Zum Unterweisungsinhalt gehören neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöschgeräten, die Gefahren durch Brände sowie über das Verhalten im Brandfall.
Praktische Übungen (Löschübungen) im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen gehören zur fachkundigen Unterweisung.
Unsere Leistungen im Brandschutz
- Durchführung von individuellen Brandschutzberatungen
- Durchführung von Brandschutzbegehungen
- Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen
- Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden, Feuerwehren und den Feuerversicherern
- Ausbildung und Unterweisung von Brandschutz- und Evakuierungshelfern
Ausbildung Brandschutzhelfer
Die Brandschutzhelfer erhalten entsprechende Teilnehmerunterlagen und ein Teilnahmezertifikat.
Die theoretische und praktische Ausbildung der Brandschutzhelfer erfolgt im Rahmen einer Schulung in Ihrem Unternehmen. Die Schulung wird auf Grundlage rechtlich vorgeschriebenen Notfallplanung und der ASR A 2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ durchgeführt.
Maßnahmen gegen Brand
Rechtliche Forderungen zum Einsatz von Brandschutzhelfern
Der Begriff Brandschutz umfasst sämtliche Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Bränden. Hierunter versteht man sowohl die Vorkehrungen, die im Vorfeld getroffen werden, damit ein Brand gar nicht erst entsteht als auch die korrekten Handlungen während und nach dem Brand. Letztere beinhalten die Eindämmung von Feuer und Rauch, die Rettung von Lebewesen und das wirkungsvolle Löschen eines Feuers. Die Unterscheidungen bezeichnet man bei vorher getroffenen Maßnahmen als vorbeugenden Brandschutz, bei der eigentlichen Bekämpfung als abwehrenden Brandschutz.