Biologische Arbeitsstoffe sind natürliche und genetisch veränderte Bakterien, Schimmel-pilze und Viren, Zellkulturen und Endoparasiten, die Infektionen, sensibilisierende oder toxische Wirkungen beim Menschen hervorrufen können.
Zu den Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen zählen neben ihrer Herstellung und Verwendung auch der berufliche Umgang mit Menschen, Tieren, Pflanzen, biologischen Produkten, Gegenständen, Materialien aber auch Farben und Haushaltsmittel, wenn dabei biologische Arbeitsstoffe freigesetzt werden und Beschäftigte damit in Kontakt kommen können.
Solche Tätigkeiten werden im gewerblichen Bereich, im öffentlichen Dienst, im Gesundheitswesen, in der Entsorgungswirtschaft, der Baubranche und in der Landwirtschaft ausgeübt.
Schutz für die Beschäftigten
Zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe stellt die Biostoffverordnung (BioStoffV) die grundlegende und klare Rechtsvorschrift dar. Der Arbeitgeber hat eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen, die Auskunft über das Vorkommen von biologischen Arbeitsstoffen am Arbeitsplatz und über mögliche Gefährdungen der Beschäftigten geben soll. Dabei sind erforderliche Schutzmaßnahmen zu ermitteln. Neben Informationen über die vorliegenden Mikroorganismen (Identität, Einstufung, infektiöse, sensibilisierende und toxische Eigenschaften) sind Informationen über Betriebsabläufe und Arbeitsverfahren, Art und Dauer der Tätigkeiten und damit verbundene Übertragungswege, mögliche Expositionen sowie Erfahrungen aus vergleichbaren Tätigkeiten von Bedeutung.
Gefährdungsbeurteilung gemäß BioStoffV
Die Gefährdungsbeurteilung ist vor Aufnahme der Tätigkeiten durchzuführen und danach bei maßgeblichen Veränderungen der Arbeitsbedingungen sowie beim Auftreten arbeitsbedingter Infektionen, Erkrankungen oder gesundheitlicher Bedenken gegen die weitere Ausübung der Tätigkeit zu aktualisieren.
Wir bieten folgende Leistungen an
- Durchführung der notwendigen Gefährdungsbeurteilungen
- Vorbereitung und Umsetzung von organisatorischen Schutzmaßnahmen
- Schimmelpilzanalyse und Gegenmaßnahme
- Beratung bei der Anpassung von technischen Lösungsansätzen
- Erstellung von Hygieneplänen und Hygienemanagementsystemen
- Schulung der Mitarbeiter und Führungskräfte
- Überwachung der Ergebnisse